Prophylaxe nach Kontakt mit AIDS-, Hepatitis B-, Hepatitis CVirus

ADOPTED by FDI General Assembly August, 2005 in Montreal, Canada
REVISED by FDI General Assembly September, 2009 in Singapore, Singapore

Kontext

Der Kontakt mit hämatogenen Krankheitserregern wie dem AIDS-Virus (HIV), dem Hepatitis B-Virus (HBV) und dem Hepatitis C-Virus (HCV) beinhaltet ein potenziell ernstes Berufsrisiko für die Mitglieder des zahnärztlichen Teams. In der Praxis kommt es hauptsächlich dann zu einer hämatogenen Ansteckung, wenn das Gesundheitspersonal mit seiner Haut oder Schleimhaut mit dem Blut oder der Körperflüssigkeit (einschl. Speichel) von infizierten Patienten in Berührung kommt. Prospektive Studien mit Heil- und Pflegepersonal gehen davon aus, dass das Durchschnittsrisiko einer HIV-, HCV- und HBV-Ansteckung nach perkutanem Kontakt mit dem Blut eines infizierten Patienten ohne postexpositionelle Prophylaxe (PEP) für HIV oder ohne eine vorherige Impfung gegen Hepatitis B und Vorhandensein schützender Antikörper bei ca. 0.3%, 1.8% bzw. 6-30% liegt.

Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung berufsbedingt erworbenen Infektionen besteht darin, den Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten der Patienten durch Beachtung der Standard-Sicherheitsvorschriften zu vermeiden. Die richtige Behandlung nach einem Kontakt, einschl. der postexpositionellen Behandlung ist eine ganz wichtige Komponente für die Sicherheit am Arbeitsplatz.

Erklärung

Die FDI World Dental Federation spricht nachdrücklich die folgenden Empfehlungen aus:

  • Zahnärzte und Praxispersonal sollten die bekannten Standard-Sicherheitsvorschriften beachten, dazu gehören regelmäßiges Händewaschen, Schutzabdeckungen, extreme Vorsicht beim Umgang mit scharfen Instrumenten und Injektionsnadeln sowie deren Entsorgung sowie zusätzlicher Schutz durch Masken und Augenschutz.
  • Alle zahnmedizinischen Einrichtungen sollten Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsprotokolle beachten.
  • Impfung der Zahnärzte und des Praxispersonals gegen Hepatitis B mit nachfolgender Bestätigung des Vorhandenseins schützender Antikörper bei bestehenden Risiko einer Blut- und Körperflüssigkeitsexposition.
  • Für den Zahnarzt und das gesamte Team müssen mit Schutzausrüstungen ausgestattet werden.
  • An allen Arbeitsplätzen stehen schriftliche Protokolle für die prompte Meldung, Evaluierung, Beratung und Behandlung berufsbedingter Expositionen zur Verfügung, durch die bei Zahnärzten und den Mitgliedern des Teams das Risiko einer hämatogenen Infektion besteht.
  • Die Zahnärzte und das Praxispersonal sind darin geschult, sofortige Behandlungsmaßnahmen nach berufsbedingten Expositionen vorzunehmen.
  • So schnell wie möglich nach der Exposition muss eine postexpositionelle Behandlung durch einen Experten erfolgen; das bedeutet innerhalb von Stunden, nicht von Tagen.
  • Es gibt eindeutige Vorschriften für die weitere postexpositionelle Behandlung und die Befolgung von Meldevorschriften der örtlichen, regionalen oder nationalen zuständigen Behörden.

Literaturnachweise

PDF herunterladen