Elektronische Gesundheitsakte (eGA)
Kontext
Elektronische Gesundheitsakten (eGA) werden zu einem Standardverfahren zur Dokumentierung der Mundgesundheit von Patienten für klinische und verwaltungstechnische Zwecke, für die Abrechnung von Leistungen und für die Forschung. Hierbei gibt es je nach System unterschiedliche Ebenen der Integration der Daten. Elektronischen Gesundheitsakten haben mehrere Ziele, zum Beispiel (1) Pflege von Patientendaten, Protokollierung von Konsultationen und anderen patientenbezogenen Maßnahmen einschließlich der Dokumentation von Verschreibungen für diagnostische Tests, Medikamente und medizinische Hilfsmittel sowie von Überweisungen einschließlich der Aufzeichnung, Überprüfung, Versendung und Meldung vom Patientendaten; (2) Unterstützung der Patientenverwaltung, der Terminplanung und der Patientenkommunikation sowie der Analyse von Geschäftsdaten; (3) Übermittlung von Daten zu technischen, vergütungsbezogenen oder anderen Zwecken zwischen Patienten, Leistungserbringern oder anderen Parteien; und (4) Nutzung von Daten für Zwecke der Forschung, öffentlichen Gesundheit, Epidemiologie und Auftragszwecke Zu den potenziellen Vorteilen elektronischer Gesundheitsakten gehören ein höheres Maß an Vollständigkeit, Systematisierung, Qualität und Genauigkeit, wodurch nicht zweckmäßige Verfahren reduziert und gleichzeitig die Rechenschaftspflicht, Transparenz und das Eigentum an den eigenen Daten verbessert werden; Möglichkeit der Erstellung und Umsetzung gemeinsamer Behandlungspläne; Förderung der interprofessionellen Zusammenarbeit; Verfügbarkeit der Daten für die Forschung und besseres Public Health-Management.
Geltungsbereich
Diese Stellungnahme beschreibt die Verwendung von elektronischen Gesundheitsakten, die potenziellen Vorteile und Risiken ihrer Verwendung sowie die Grundsätze, an die sich der zahnmedizinische Berufsstand und Kliniker, die Verwaltung der Gesundheitssysteme, Forscher und politische Entscheidungsträger bei der Einrichtung, Umsetzung und Integration von elektronischen Gesundheitsakten oder der sie betreffenden Gesetzgebung halten sollten.
Definitionen
Elektronische Gesundheitsakte (eGA) Digital angelegte Akte mit Informationen über den Gesundheitsstatus eines Patienten in einer von Computern verarbeitbaren Form.1
Integrierte eGA: Integrierte Gesundheitsakten enthalten eine Vielzahl unterschiedlicher Daten und verbinden Informationen aus verschiedenen Bereichen der Gesundheitsversorgung, darunter medizinische und zahnmedizinische Fachgebiete, zu einer einheitlichen Akte. Integrierte elektronische Gesundheitsakten sind auf hohe Interoperabilität ausgelegt und verbessern die Koordinierung und Kontinuität der Versorgung in verschiedenen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, indem sie einen umfassenden und ganzheitlichen Überblick über die Gesundheit eines Patienten bieten.2
Grundsätze
Elektronische Gesundheitsakten (eGA) und die damit einhergehende Datenübertragung sollen (1) die Versorgung sowohl auf der individuellen Ebene als auch auf Public Health Ebene durch die Förderung der Zugänglichkeit, Qualität und Sicherheit der Versorgung verbessern und die Forschung durch geeignete Mechanismen der Zustimmung und Datenverwendbarkeit einschließlich Interoperabilität und der Einhaltung von Normen vereinfachen; (2) das Vertrauen zwischen verschiedenen Anspruchsgruppen, z. B. Patienten, Leistungserbringern, Kostenträgern und Gesundheitspolitikern, durch die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften insbesondere in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit, Zugänglichkeit, Vertraulichkeit und Rückverfolgbarkeit gewährleisten; (3) den Grundsätzen der Nachhaltigkeit, Verwendbarkeit, Effizienz und Kosteneffektivität sowie der Umsetzungsfreundlichkeit folgen. Es gibt weltweit eine große Bandbreite bei der Anwendung und Integration von eGA, und es sollte nach Mechanismen für die Finanzierung und Durchsetzung integrierter eGA gesucht werden.
Stellungnahme
Zum Zweck der Mundgesundheit für alle ermutigt die FDI Hersteller und Nutzer von elektronischen Gesundheitsakten, politische Entscheidungsträger und Forscher dazu,
-
für ein durch Vertrauen und Zuversicht geprägtes Umfeld zu sorgen. eGA speichern vertrauliche Daten; der Zugriff auf diese Daten und deren Übertragung sollte sicher und zweckgebunden sein und definierten und durchsetzbaren Zugriffsregeln folgen. eGA sollten die Nachverfolgung aller Änderungen ermöglichen, die nach der ersten Erstellung der Akte erfolgt sind.
-
Gleichbehandlung und Zugänglichkeit zu fördern. Die Verwendung von eGA sollte der WHO-Strategie „Universelle Gesundheitsversorgung und Gesundheit für alle“ folgen und nicht bestehende soziale Benachteiligungen oder Ungleichheiten in der medizinischen Versorgung verstetigen oder verschärfen. Patienten sollen in der Lage sein, ohne signifikante Barrieren auf ihre eGA zugreifen zu können. Die Leistungserbringer sollen in der umsichtigen Nutzung elektronischer Gesundheitsakten unterwiesen werden und sich bei der Verwendung dieser Akten immer deren unterschiedlicher Zielsetzungen bewusst sein und dabei die örtlichen Datenschutzbestimmungen einhalten.
-
bei der Entwicklung, Übernahme und Verwendung dieser Akten immer deren umfassenden Wert zu berücksichtigen. Die eGA werden ein entscheidender Aspekt eines datenbestimmten Modells der Forschung im Bereich Mundgesundheit sein und Möglichkeiten für eine bessere, sicherere und individualisierte Versorgung hoher Effizienz bieten. In gleicher Weise werden die Überwachung und das Management der Public Health in immer stärkerem Maße von eGA-Daten abhängen. Es sind daher Modelle zu entwickeln und einzuführen, die Patienten dazu bewegen sollen, ihre Daten für öffentliche Forschung und Überwachung der öffentlichen Gesundheit zur Verfügung zu stellen, wobei gleichzeitig eine transparente Verwendung der Daten und eine zuverlässige Anonymisierung/De-Identifikation sichergestellt werden müssen. Im Falle kommerzieller Programme für Forschung und Entwicklung sollen die Bereitsteller medizinischer Daten von der Verwendung ihrer Daten profitieren.
-
um eine datengestützte medizinische Versorgung und Public Health zu vereinfachen, sollen eGA ein gemeinsames Datenmodell nutzen sowie Interoperabilität und Zugänglichkeit sicherstellen. Die zahnmedizinische Fachwelt soll Initiativen zur Standardisierung unterstützen und Normen wie Fast Healthcare Interoperability Resources (FHIR, https://fhir.org) oder Digital Imaging and Communications in Medicine (DICOM, https://www.dicomstandard.org) befolgen und durchsetzen.
-
die Auswirkungen der eGA und ihrer Verwendung auf die beteiligten Anspruchsgruppen zu untersuchen. Es besteht ein großer Bedarf an interdisziplinären Entwicklungsteams um sicherzustellen, dass elektronische Gesundheitsakten effizient und vertrauensvoll genutzt werden können. Ebenso sollten die Entwicklungs- und Wartungskosten für elektronische Gesundheitsakten berücksichtigt werden. Die Integration von Informationen über die Mundgesundheit in gemeinsam genutzte elektronische Gesundheitsakten ist von entscheidender Bedeutung, um eine koordinierte, personenzentrierte Versorgung zu unterstützen und um die Mundgesundheit als festen Bestandteil der allgemeinen Gesundheit anzuerkennen.
-
eGA-Systeme regelmäßig zu evaluieren, um ihre nachhaltigen Auswirkungen auf die Information von Patienten, auf die Verwaltung, die Datenqualität und die klinische Effizienz zu beurteilen
Schlüsselwörter
Daten, Datenschutz, elektronische Gesundheitsdaten, Interoperabilität, Normen
Disclaimer
Die Informationen in dieser Stellungnahme basieren jeweils auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand. Sie können so ausgelegt werden, dass sie existierende kulturelle Sensibilitäten und sozioökonomische Faktoren widerspiegeln.
Literaturhinweise
-
International Organization of Standardization. ISO/TR 20514:2005 Health informatics - Electronic health record - Definition, scope and context. Geneva: ISO; 2005.
- FDI. World Dental Federation. Consensus Statement on Integrated Electronic Health Records. https://fdiworlddental.org/sites/default/files/2025-03/FDI_EHR_Consensus%20Statement_Web.pdf [Accessed 6 October 2025].