Werbung in der Zahnmedizin

ADOPTED by FDI General Assembly August, 2017 in Madrid, Spain

Kontext

Richtlinien und Vorschriften für Werbung in der Zahnmedizin sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. In manchen Ländern ist sie verboten, während die entsprechenden Vorschriften in anderen Ländern entweder streng oder sehr großzügig gehandhabt werden. Bei fehlenden einheitlichen Vorschriften zur Werbung in der Zahnmedizin riskiert die Öffentlichkeit, durch falsche und zweifelhafte Werbeaussagen irregeführt zu werden. Dies ist heute besonders besorgniserregend, da Werbung ungehindert über Websites, Massen-E-Mails und die verschiedenen Arten sozialer Netzwerke der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Werbung in der Zahnmedizin kann sich potenziell auf alle Zahnärzte auswirken und insbesondere auf das Bild, das Patienten vom Zahnarztberuf haben. Der zahnärztliche Berufsstand genießt in der Gesellschaft besonderes Vertrauen und Respekt. Als Gegenleistung verpflichtet er sich dazu, hohe ethische Standards einzuhalten. In dieser Hinsicht bedeutet ethische Werbung in der Zahnmedizin, den Patienten korrekte Informationen anzubieten, die Interessen des Patienten in den Vordergrund zu stellen und unter den Angehörigen des zahnärztlichen Berufsstands gegenseitigen Respekt zu fördern.

Definition

Werbung in der Zahnmedizin​
Jegliche Informationen und/oder Material zur Werbung für Dienstleistungen einer Zahnarztpraxis oder für eine Person, die in der Zahnbehandlung tätig ist. Werbung in der Zahnmedizin umfasst: Faltblätter, Websites, Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken, Blogs, redaktionelle Anzeigen, Newsletter, Visitenkarten, Briefpapier, Logos, Schilder, Ankündigungen oder sonstige Informationen über den Zahnarzt/die Praxis, unabhängig von der Art der Verbreitung.

Grundsätze

Die Grundsätze der Vorschriften zur Werbung durch Zahnärzte sollten:

  • Die Gesundheit und das Wohlbefinden der Öffentlichkeit schützen.
  • Sicherstellen, dass alle Behauptungen wissenschaftlich fundiert sind. Patienten haben das Recht, vor irreführender Werbung geschützt zu werden.
  • Die Würde und Integrität des Berufsstands wahren.
  • In vollständiger Übereinstimmung mit der Berufsethik sein.
  • Die entsprechenden Gesetze und Vorschriften einhalten.

Stellungnahme

Werbung in der Zahnmedizin sollte​:

  1. exakt sein;
  2. den Tatsachen entsprechen, d. h. von Tatsachen anstelle von persönlichen Gefühlen, Glauben, Meinungen oder Auslegungen gestützt sein;
  3. ein professionelles Bild des Zahnarztes und des Zahnarztberufs vermitteln;
  4. die Vor- und Nachteile der vorgeschlagenen Behandlung ausgewogen darstellen.

Werbung in der Zahnmedizin darf nicht​:

  1. falsch, unklar, übertrieben, irreführend, betrügerisch sein;
  2. einen Vergleich mit anderen oder eine Herabsetzung anderer Zahnärzte enthalten;
  3. Patienten abwerben oder akquirieren;
  4. versuchen zu überreden oder zu beschönigen;
  5. Superlative oder Komparative verwenden, die auf eine höhere Qualität der Dienstleistungen, Ausstattung oder angewandten Technologien, Produkte oder des Fachpersonals schließen lassen;
  6. unnötige Bedenken oder Notlagen verursachen;
  7. unrealistische Erwartungen erzeugen.

Die nationalen Zahnärzteverbände werden ermutigt, ihre eigenen Regeln und Vorschriften zur Werbung in der Zahnmedizin aufzustellen.

Suchwörter

Werbung in der Zahnmedizin, Zahnbehandlung, öffentliche Belange

Disclaimer

Die Informationen in dieser Stellungnahme basieren jeweils auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand. Sie können so ausgelegt werden, dass sie existierende kulturelle Sensibilitäten und sozioökonomische Zwänge widerspiegeln.

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